Bayernkader

Der Bayernkader fördert jugendliche und erwachsene Turnierreiter.

Die Reiter des Bayern-Kaders müssen sich durch ihre Ritte für den Bayern-Kader qualifizieren. Der Leistungsnachweis ist bitte eigenverantwortlich an die Kaderchefin zu senden.

Die Qualifikationspunkte müssen in jedem Jahr neu erritten werden, daraus ergibt sich auch das Ausscheiden aus dem Bayern-Kader.

Kaderkonzept für den Erwachsenenkader des IPZV-Landesverbandes Bayern

Der Erwachsenenleistungskader des IPZV-Landesverbandes Bayern fördert 15 – 20 qualifizierte Reiter. Ziel des Erwachsenenleistungskader ist es, LK1-Reiter des LV Bayerns zusammenzubringen und ihnen u.a. gemeinsames Training zu ermöglichen. Nachfolgend sind die Kriterien für die Berufung und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten aufgeführt.

Aufnahmekriterien

• Der Reiter muss aus der Altersklasse der Junioren ausgeschieden sein
• Hauptverein muss ein dem IPZV Bayern e.V. angeschlossener Regional- oder Ortsverein sein. Dies gilt bereits beim Erreiten der Qualifkationsnote.
• Der Reiter darf nicht Mitglied eines Kaders eines anderen Landes oder Landesverbands sein bzw. Mitglied im Bundeskader des IPZV e.V. (Dachverband)
• Erreichen der benötigten Qualifikation (siehe unten), wobei die Punkte der vergangenen Saison für die Qualifikation der nächsten gelten.

Berufung:

• Die Berufung erfolgt schriftlich durch den Sportwart des IPZV Bayern.
• Der Reiter muss sich eigenständig bis zum Ende eines jeden Jahres beim Sportwart bewerben und dort seine Turnierergebnisse sowie seine
Adressdaten hinterlegen. Die Berufung erfolgt im Januar eines jeden Jahres. • In besonderen Fällen (z.B. bei herausragenden sportlichen Leistungen)
kann auch eine Berufung während der laufenden Saison vorgenommen werden.
• Die Berufung erfolgt in der Regel schriftlich und erlangt erst nach der schriftlichen Einwilligung des Berufenen Gültigkeit. Kurzfristig kann auch eine Berufung mündlich erfolgen, diese gilt jedoch bis zur schriftlichen Einwilligung als vorläufig.

Rechte der Kadermitglieder:

• Tragen der Kaderkleidung sowie des Kaderlogos.
• Inanspruchnahme der Kaderförderleistungen des IPZV-Landesverbandes Bayern.
• Wahl eines Kadersprechers: Der Kadersprecher vertritt den Kader gegenüber allen höheren Gremien in den Kader betreffenden Angelegenheiten. Er übernimmt auch Aufgaben bei der Organisation und Verwaltung des Kaders. Die Wahl erfolgt jährlich, bzw. nach Bedarf.

Pflichten der Kadermitglieder:

• Bereitschaft, sich bei einem Trainingswochenende am gegenseitigen Training miteinzubringen.
• Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Bayern.
• Repräsentation des Kaders und des Islandpferdes bei entsprechenden Anlässen (z.B. Aufmärsche bei Turnieren).
• Falls bei einem Turnier Sprecherinfos angegeben werden können, wäre ein Hinweis „Mitglied der Leistungskaders des LV Bayerns“ wünschenswert
• Teilnahme an den Bayerischen Meisterschaften
• Eine Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften ist wünschenswert
• Gemeinschaftliches Auftreten der startenden Reiter auf der DIM.
• Eigenständige Informationspflicht über errittene Turniernoten an den Kadersprecher oder den Sportwart. Dies muss mithilfe eines Auszug aus dem Zentralregister bis zum 01.10 des jeweiligen Jahres erfolgen.
• Entrichten der Eigenbeteiligung an den IPZV-Landesverband Bayern
• Fairer Sport gegenüber den Pferden und den anderen Reitern

Qualifikation:

• Die Qualifikation ist nur als Pferd-Reiter-Qualifikation möglich.
• Es zählen die Ergebnisse der Vorentscheidung.
• Die Qualifikationsnote muss zweimal pro Kalenderjahr mit demselben Pferd erritten werden.
• Als Qualifikationsturniere zählen alle offiziellen IPZV Turniere und World-Ranking-Turniere im Ausland.
• Die Qualifikationsnote ist die für die Leistungsklasse 1 benötigte Note der jeweiligen Prüfung.

Kaderkleidung:

• Der Kaderreiter erhält zum Beitritt in den Leistungskader einen Aufnäher für das Reitsakko. Er ist berechtigt, diesen auf Turnieren zu tragen. Die Kosten für den Aufnäher trägt der Landesverband.
• Beim Ausscheiden aus dem Kader ist der Aufnäher wieder zu entfernen und an den Landesverband zurückzusenden.

Kosten:

• Für die Mitgliedschaft fällt pro Kalenderjahr eine Eigenbeteiligung von 175,-€ an.
• Für die Teilnahme an den Trainings fallen zusätzlich Kosten (z.B. Unterbringung und Verpflegung von Pferd und Reiter und für die Anlagennutzung an.) Diese hat das Kadermitglied selbst zu tragen.

Zukunftsreiter:

• Bei zu geringer Auslastung des Kaders behält sich der Landessportwart in Absprache mit dem Kadersprecher vor, auch andere talentierte Reiter der Erwachsenenklasse, die voraussichtlich in absehbarer Zeit die Kaderqualifikation erreichen werden, in den Kader zur Sichtung zu berufen.
• Diese müssen sich dann im Laufe der Saison für den Kader qualifizieren. Wird die Qualifikation nicht erreicht, scheidet der Reiter wieder aus dem Kader aus.

Ende der Mitgliedschaft/Ausscheiden aus dem Kader:

Die Mitgliedschaft endet,
• wenn die erforderliche Qualifikation nicht mehr erreicht wurde.
• wenn ausstehende Kaderbeitragszahlung nach der 1. Zahlungs-aufforderung nicht geleistet werden.
• jederzeit auf Wunsch des Reiters.

Zum Ausschluss/Verlust des Kaderplatzes kann führen:

• Das zweifache Nichterfüllen der Pflichten der Kadermitglieder.
• Grobes, unreiterliches oder unsportliches Verhalten im Training oder Turnier, sowie eine richterliche Verwarnung im 3. Falle.
Ausschlüsse/Verlust des Kaderplatzes werden dem Kaderreiter durch den Landessportwart schriftlich mitgeteilt. Bereits entrichtete Eigenbeteiligungen werden bei Ausschluss/Verlust des Kaderplatzes in einem laufenden Kalenderjahr nicht zurückerstattet.